JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 21.12.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 229/04
| Leitsatz: | Ein Betreuer, dem die Vermögenssorge übertragen ist, kann entlassen werden, wenn er während mehrmonatiger Kuraufenthalte zu einer geordneten Aktenführung hinsichtlich seiner Betreuungen nicht in der Lage ist und es deswegen zu Abrechnungsfehlern zu Lasten des Betreuten kommt, die zu einem Strafverfahren gegen den Betreuer geführt haben, auch wenn dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1908b Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bayreuth 43 T 95/04 vom 24.09.2004 AG Bayreuth XVII 462/98 |
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