JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 21.09.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 62/00
| Leitsatz: | Spart der Wohnungseigentümer bei einem für ihn günstigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft jährlich 128 DM, so wird bei einer nachteiligen Entscheidung der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 45 Abs. 1, |
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