JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 21.03.2002, Aktenzeichen: 2Z BR 170/01
| Leitsatz: | Ein die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts begründender innerer Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer besteht, wenn die übrigen Wohnungseigentümer den Bauträger, der auch Wohnungseigentümer ist, deshalb in Anspruch nehmen, weil noch nicht sämtliche Gebäude errichtet wurden und deshalb wegen der infolgedessen überdimensionierten Heizungsanlage Mehrkosten anfallen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1, WEG § 46, WEG § 48 Abs. 3 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 3632/01 AG Rosenheim 10 UR II 68/00 |
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