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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 21.03.2002, Aktenzeichen: 2Z BR 170/01 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 170/01

Beschluss vom 21.03.2002


Leitsatz:Ein die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts begründender innerer Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer besteht, wenn die übrigen Wohnungseigentümer den Bauträger, der auch Wohnungseigentümer ist, deshalb in Anspruch nehmen, weil noch nicht sämtliche Gebäude errichtet wurden und deshalb wegen der infolgedessen überdimensionierten Heizungsanlage Mehrkosten anfallen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1, WEG § 46, WEG § 48 Abs. 3 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Traunstein 4 T 3632/01
AG Rosenheim 10 UR II 68/00

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