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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 21.02.2002, Aktenzeichen: 2Z BR 145/01 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 145/01

Beschluss vom 21.02.2002


Leitsatz:In einer Teilungserklärung kann die gesetzliche Bestimmung des § 22 Abs. 1 WEG über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen werden. Ebenso können für eine erst noch zu errichtenden Wohnanlage die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen werden. Insoweit entfällt regelmäßig ein Anspruch auf Herstellung eines dem Aufteilungs-, Lage- und Bauplan entsprechenden Zustandes.
Rechtsgebiete:BayBO, BGB, WEG
Vorschriften:BayBO Art. 7 Abs. 4, BGB § 1004, WEG § 3, WEG § 7 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 4, WEG § 22 Abs. 1, WEG § 48 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 6811/01
AG München 482 UR II 899/00 WEG

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