JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 20.12.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 226/04
| Leitsatz: | Kommt ein Verpflichteter einer gerichtlichen Anordnung (hier: zur Rechnungslegung als Betreuer) erst im Verfahren der weiteren Beschwerde gegen das wegen Nichtbefolgung festgesetzte Zwangsgeld nach, ist dies als neue Tatsache zu werten, die das Rechtsbeschwerdegericht in der Regel nicht zur Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung veranlassen kann. Es ist Sache des anordnenden Gerichts, seine Verfügung aufzuheben, wenn es die Anordnung als nunmehr hinreichend erfüllt ansieht. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 33, |
| Verfahrensgang: | LG München II 2 T 2662/04 vom 13.09.2004 AG Miesbach XVII 118/92 |
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