Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 20.11.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 134/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 134/03

Beschluss vom 20.11.2003


Leitsatz:1. Ein auf der Sondernutzungsfläche des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartens errichtetes Gartenhäuschen stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die in der Regel mehr stört, als bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbar ist, und die deshalb der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf.

2. Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf der zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche ist mit einer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung unvereinbar, nach der der Garten nur als Ziergarten genutzt werden darf.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 14 Nr. 1, WEG § 15 Abs. 2, WEG § 22 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 18491/02 vom 26.05.2003
AG München 484 UR II 492/02 vom 02.10.2002

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 20.11.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 134/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 20.11.2003, 2Z BR 134/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum