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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 20.11.2003, Aktenzeichen: 1Z BR 92/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1Z BR 92/03

Beschluss vom 20.11.2003


Leitsatz:Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft kann gerechtfertigt sein, wenn das Nachlassgericht es für geboten erachtet, wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles (hier: gewaltsamer Tod des Erblassers und strafrechtliche Ermittlungen gegen die als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau) vor der Erteilung des Erbscheins andere möglicherweise als Erben in Betracht kommende Personen zu ermitteln und anzuhören.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1960,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth T 4642/03 vom 18.09.2003
AG Nürnberg VI 1387/03

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