JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 50/00
| Leitsatz: | Eine Wohnung darf nicht als Arztpraxis mit erheblichen Patientenverkehr genutzt werden, mag sie auch schon über viele Jahre hinweg bestimmungswidrig als Praxis genutzt worden sein. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 1004, WEG § 15 Abs. 3, |
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