JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 20.03.2001, Aktenzeichen: 1 ObOWi 107/01
| Leitsatz: | Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn der Amtsrichter den Antrag des Betroffenen, ihn von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen zu entbinden, zu Unrecht ablehnt und sein Vorbringen zur Sache daher nicht zur Kenntnis genommen, überprüft und bei der Entscheidung berücksichtigt wird. |
| Rechtsgebiete: | GG, OWiG |
| Vorschriften: | GG Art. 103 Abs. 1, OWiG § 73 Abs. 2, OWiG § 74 Abs. 2, |
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