( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 20.02.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 258/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 258/03

Beschluss vom 20.02.2004


Leitsatz:1. Auch wenn ein Betreuer endgültig bestellt wird, nachdem er zuvor schon vorläufig bestellt war, kann eine nach § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG beschwerdeberechtigte Person die Entscheidung mit dem Ziel anfechten, selbst zum Betreuer bestellt zu werden.

2. Zur Abgrenzung eines Antrags auf Entlassung des Betreuers von der Beschwerde gegen die erstmalige Betreuerbestellung seitens eines nahen Verwandten des Betroffenen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 69g Abs. 1, FGG § 69f Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Regensburg 7 T 504/03 vom 17.11.2003
AG Kelheim XVII 349/02

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 20.02.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 258/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-20-02-2004-az-3z-br-25803

"BAYOBLG - 20.02.2004, 3Z BR 258/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN