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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 19.12.2003, Aktenzeichen: 4 St RR 149/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 4 St RR 149/03

Beschluss vom 19.12.2003


Leitsatz:Wenn die Verwaltungsbehörde einem Waffensammler erlaubt, einen ganz bestimmten Typ einer Waffe zu sammeln, können hierunter bei einer technisch-wissenschaftlichen Ausrichtung der Sammlung oder bei einer Sammlung unter kulturhistorischen Aspekten auch solche Waffen als Sammlerstücke fallen, die nicht im Ursprungsland der Waffe gefertigt oder im von der Erlaubnis bestimmten Zeitraum tatsächlich verwendet wurden.
Rechtsgebiete:WaffG
Vorschriften:WaffG (1976) § 28 Abs. 2 (§ 17 WaffG 2002),

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