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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 106/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 106/01

Beschluss vom 19.09.2001


Leitsatz:Beschränkt sich ein Eigentümerbeschluss darauf, einen Antrag abzulehnen, besteht ein sogenannter Nichtbeschluss, der deswegen nicht für ungültig erklärt werden kann. Der Anfechtungsantrag läßt sich regelmäßig umdeuten in einen Antrag, der Maßnahme zuzustimmen, die abgelehnt wurde.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23,
Verfahrensgang:LG Deggendorf 1 T 12/01
AG Deggendorf UR II 13/00

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