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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 19.02.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 212/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 212/03

Beschluss vom 19.02.2004


Leitsatz:1. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Diesem Grundsatz widerspricht es nicht, wenn der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten Berater (z.B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist. Die beabsichtigte Heranziehung solcher außenstehender Berater braucht in der Ladung zur Eigentümerversammlung nicht angekündigt zu werden.

2. Inhalt und Ordnungsmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der den Verwalter dazu ermächtigt, die Beseitigung eines von einem Wohnungseigentümer errichteten Wintergartens durchzusetzen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 3, WEG § 23 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 2, WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 2164/00 vom 22.09.2003
AG München 482 UR II 227/99

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