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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 18.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 35/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 35/04

Beschluss vom 18.03.2004


Leitsatz:Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, in denen ein Wohnungseigentümer mit Kosten für nicht in seinem Sondereigentum stehende Räume belastet wird, weil die Wohnungseigentümer irrig davon ausgehen, dass die Räume zum Sondereigentum dieses Wohnungseigentümers gehören, sind nicht nichtig.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23 Abs. 4, WEG § 28,
Stichworte:Keller, Sondereigentum, gemeinschaftliches Eigentum, Abrechnung, Wirtschaftsplan, Nichtigkeit,
Verfahrensgang:LG Würzburg 3 T 1227/03 vom 22.10.2003
AG Würzburg 17 UR II 44/02

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