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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.11.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 172/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 172/04

Beschluss vom 17.11.2004


Leitsatz:Bei Sanierungsmaßnahmen haben die Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Ermessensspielraum, ob sie eine Ausbesserung oder eine Erneuerung vornehmen. Das Beschwerdegericht muss tatsächliche Feststellungen treffen, die eine Entscheidung darüber ermöglichen, ob sich die Wohnungseigentümer im Rahmen des Ermessens gehalten haben.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 12, WEG § 21 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2,
Verfahrensgang:LG München II 2 T 906/04 vom 16.08.2004
AG Fürstenfeldbruck 1 UR II 63/03

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