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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.11.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 107/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 107/00

Beschluss vom 17.11.2000


Leitsatz:Bezieht sich eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, so ist nur diese abstimmungsberechtigt.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 28 Abs. 5,

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