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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 3Z BR 183/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 183/03

Beschluss vom 17.09.2003


Leitsatz:Die Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers zum Handelsregister muss von Geschäftsführern der Betroffenen in vertretungsberechtigter Zahl abgegeben werden. Besteht zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch Gesamtvertretung, reicht die Unterzeichnung der Anmeldung durch den späteren Alleingeschäftsführer nicht aus.
Rechtsgebiete:GmbHG
Vorschriften:GmbHG § 39 Abs. 1, GmbHG § 78,
Verfahrensgang:LG Weiden i.d.OPf. - HK T 1/03
AG Weiden i.d.OPf.

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