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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 3Z BR 118/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 118/03

Beschluss vom 17.09.2003


Leitsatz:Teilt ein Betreuungsverein dem Vormundschaftsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum Ergänzungsbetreuer an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein Vergütung und Aufwendungsersatz fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1836a, BGB § 1908e,
Verfahrensgang:LG Weiden i.d.Opf. - 2 T 60/03
AG Weiden i.d.Opf. - XVII 578/02

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