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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 170/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 170/03

Beschluss vom 17.09.2003


Leitsatz:1. Der Fliesenbelag eines Balkons kann grundsätzlich im Sondereigentum stehen.

2. Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird, steht einem Verpflichtungsantrag, diese Maßnahme vorzunehmen, entgegen.

3. Die Auferlegung außergerichtlicher Kosten zulasten eines Beteiligten kann nicht allein damit begründet werden, dass in einem Vorverfahren die außergerichtlichen Kosten dieses Beteiligten den übrigen Beteiligten auferlegt worden sind.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 5, WEG § 23, WEG § 47,
Verfahrensgang:LG Landshut - 60 T 997/03
AG Erding - UR II 17/02

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