( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.07.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 61/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 61/03

Beschluss vom 17.07.2003


Leitsatz:Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Kaminaufbau über dem Niveau eines Flachdachs) den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatsächlichem Gebiet. Einen Augenschein in der Wohnanlage muss das Gericht regelmäßig nur einnehmen, wenn vorgelegte Lichtbilder nicht geeignet sind, einen ausreichenden Gesamteindruck von der baulichen Veränderung und ihren Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere das Wohnungseigentum anderer Personen in derselben Wohnanlage, zu ermöglichen.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 12, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 22 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG München I - 1 T 17376/01 vom 31.03.2003
AG München 482 UR II 265/01

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 17.07.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 61/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-17-07-2003-az-2z-br-6103

"BAYOBLG - 17.07.2003, 2Z BR 61/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN