JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 17.07.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 61/03
| Leitsatz: | Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer beabsichtigte bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Kaminaufbau über dem Niveau eines Flachdachs) den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatsächlichem Gebiet. Einen Augenschein in der Wohnanlage muss das Gericht regelmäßig nur einnehmen, wenn vorgelegte Lichtbilder nicht geeignet sind, einen ausreichenden Gesamteindruck von der baulichen Veränderung und ihren Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere das Wohnungseigentum anderer Personen in derselben Wohnanlage, zu ermöglichen. |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG |
| Vorschriften: | FGG § 12, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 22 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I - 1 T 17376/01 vom 31.03.2003 AG München 482 UR II 265/01 |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 17.07.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 61/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAYOBLG - 17.07.2003, 2Z BR 61/03" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum