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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 17.04.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 7/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 7/03

Beschluss vom 17.04.2003


Leitsatz:Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 Abs. 1, WEG § 15 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG München I - 1 T 12350/02
AG München 483 - UR II 457/02

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