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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 16.10.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 187/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 187/03

Beschluss vom 16.10.2003


Leitsatz:Eine altrechtliche Grunddienstbarkeit, die zur Herstellung und Nutzung eines Eiskeller berechtigt, hat als Folge der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung, die einen Eiskeller überflüssig macht, nicht dazu geführt, dass der Keller allgemein zu Brauereizwecken genutzt werden darf. Die Grunddienstbarkeit ist vielmehr erloschen, weil das Recht zur Nutzung als Eiskeller mehr als 10 Jahre nicht mehr ausgeübt wurde.
Rechtsgebiete:BGB, BayAGBGB, GBO
Vorschriften:BGB § 1018, BayAGBGB Art. 56, BayAGBGB Art. 57, GBO § 22,
Verfahrensgang:LG Weiden i.d.OPf. - 2 T 86/03
AG -Grundbuchamt- Tirschenreuth, Zweigstelle Kemnath

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