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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 16.10.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 178/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 178/03

Beschluss vom 16.10.2003


Leitsatz:Für die Auslegung einer Teilungserklärung sind die für Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend. Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 133, WEG § 10,
Verfahrensgang:LG München I - 1 T 4552/03
Amtsgericht München - 482 UR II 537/01

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