JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 16.06.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 253/03
| Leitsatz: | 1. Der bestellte Kanzleiabwickler tritt als Verfahrensbevollmächtigter vollständig an die Stelle des verstorbenen oder aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschiedenen Rechtsanwalts. Folglich sind ihm allein gerichtliche Entscheidungen zuzustellen. 2. Die Heilung einer unterbliebenen oder fehlerhaften Zustellung setzt voraus, dass das betreffende Schriftstück mit Zustellungswillen des Gerichts dem betreffenden Verfahrensbeteiligten oder seinem Bevollmächtigten zugeht. Die bloße Kenntnisnahme bei Gelegenheit einer Akteneinsicht reicht nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | BRAO, ZPO |
| Vorschriften: | BRAO § 55, ZPO § 172, ZPO § 189, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 14 T 1377/03 AG Nürnberg 1 UR II 383/02 |
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