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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 16.05.2002, Aktenzeichen: 3Z BR 40/02 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 40/02

Beschluss vom 16.05.2002


Leitsatz:Eine von einem Betroffenen im Zustand der Geschäftsfähigkeit erteilte Vorsorgevollmacht wird regelmäßig nicht dadurch unwirksam, dass der Betroffene im Zustand der Geschäftsunfähigkeit erklärt, er wolle den Bevollmächtigten nicht als Betreuer haben.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2, BGB § 1896 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Bamberg 3 T 54/01
AG Bamberg XVII 104/01

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