JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 15.12.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 203/04
| Leitsatz: | 1. Hat das Gericht den früheren Verwalter zur Auskunft darüber verpflichtet, welche Verwalterunterlagen sich in seinem Besitz befinden, so kann im Wege des Stufenantrags verlangt werden, dass der Verwalter die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben eidesstattlich versichert, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt wurde. 2. Das über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entscheidende Gericht hat den Inhalt der eidesstattlichen Versicherung genau festzulegen. Dabei kann eine Bezugnahme auf bei den Akten befindliche Schriftstücke ausreichend sein. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 260 Abs. 2, ZPO § 889, WEG § 28, |
| Verfahrensgang: | LG Landshut 60 T 948/02 vom 08.10.2004 AG Freising 4 UR II 34/01 |
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