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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 15.04.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 235/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 235/03

Beschluss vom 15.04.2004


Leitsatz:1. Wird ein Verwalter bei einem "Treffen der Käufer" von Wohnungseigentum formlos "bestellt", so besteht ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit der Bestellung auch dann, wenn eine Verwaltertätigkeit nicht mehr ausgeführt wird.

2. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses erfordert kein besonderes Rechtsschutzinteresse, kann jedoch rechtsmissbräuchlich sein. Ein Rechtsmissbrauch kann verneint werden, wenn ein Wohnungseigentümer dem Beschluss über die Jahresabrechnung trotz Bedenken gegen die Richtigkeit zugestimmt und nach der Eigentümerversammlung die Verwaltungsunterlagen nochmals überprüft hat.

3. Beschließen die Wohnungseigentümer die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage, so fehlt der Anfechtung dieses Beschlusses das Rechtsschutzbedürfnis, wenn es alleiniges Ziel des Antragstellers ist, dass die Ansammlung der Instandhaltungsrücklage für frühere Jahre nachgeholt wird.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 26, WEG § 28, WEG § 43, ZPO § 256,
Verfahrensgang:LG Ingolstadt 1 T 1911/02 vom 23.10.2003
AG Ingolstadt 12 UR II 28/01

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