JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 14.12.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 134/04
| Leitsatz: | 1. Bei der Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für den Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen steht dem Gericht bei Vorschlägen konkurrierender Gewerkschaften ein freies Auswahlermessen zu (vgl. BayObLGZ 1997, 262). Sprechen keine anderen wesentlichen Gesichtspunkte für oder gegen einen Kandidaten, können auch geschlechtsspezifische Kriterien zur Wahrung der Gleichberechtigung (hier: Berücksichtigung einer Frau neben einem bereits ausgewählten männlichen Aufsichtsratsmitglied) herangezogen werden. 2. Zur Frage, unter welchen Umständen der Tatrichter prüfen muss, ob die vorschlagende Gewerkschaft tatsächlich alle erforderlichen Merkmale des Gewerkschaftsbegriffs erfüllt (hier: allgemein geäußerte Zweifel daran, dass die Gewerkschaft in dem betreffenden Unternehmen "eine gewisse Tarifmächtigkeit" habe, obwohl sie ein Betriebsratsmitglied stellt). |
| Rechtsgebiete: | MitbestG, FGG |
| Vorschriften: | MitbestG § 7 Abs. 2, FGG § 145, |
| Verfahrensgang: | LG München I 17 HK T 7077/04 vom 14.05.2004 AG München |
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