JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 14.08.2003, Aktenzeichen: 3Z BR 149/03
| Leitsatz: | Liegen mehrere, verschiedenen Personen erteilte Vorsorgevollmachten vor, ist aber zweifelhaft, welche von diesen wirksam ist, so ist diese Frage im Verfahren über die Anordnung einer Betreuung aufzuklären. Kann die Frage nicht geklärt werden, ist ein Betreuungsverfahren durchzuführen, weil in diesem Falle die Angelegenheiten der Betroffenen durch einen Bevollmächtigten nicht ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1896 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Ansbach - 4 T 285/03 AG Ansbach - XVII 174/03 |
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