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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 14.08.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 58/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 58/03

Beschluss vom 14.08.2003


Leitsatz:1. Die Frage, ob der einzelne Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gerichtlich geltend machen kann, betrifft die Zulässigkeit des Antrags.

2. Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen Anspruch gegen den Verwalter, für jeden Wohnungseigentümer ein Personen - Wohngeldkonto zu führen, nicht ohne einen dahingehenden Beschluss der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 1, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2,
Verfahrensgang:LG Traunstein - 4 T 4049/02 vom 03.04.2003
AG Traunstein - 3 UR II 408/02

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