JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 2 St RR 188/03
| Leitsatz: | Die Zustellung des schriftlichen Urteils kann an einen Verteidiger auch dann wirksam erfolgen, wenn keine Verteidigervollmacht vorliegt, dem Verteidiger aber vor Ausführung der Zustellung bereits eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen erteilt worden war. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 145a, |
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