JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 13.11.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 159/03
| Leitsatz: | 1. Ermöglicht die Teilungserklärung durch eine Öffnungsklausel eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels, so muss die neue Regelung hinreichend bestimmt sein. Einen Wohnungseigentümer über Alternativen für die Kostentragung seines Wohnungseigentums entscheiden zu lassen, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. 2. Die pauschale Festsetzung von Vorauszahlungsbeträgen nach Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die endgültige Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen oder anderen Verteilungsschlüsseln vorzunehmen ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 16 Abs. 2, WEG § 28, |
| Verfahrensgang: | LG Passau - 2 T 144/02 AG Passau - 1 UR II 67/01 |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 13.11.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 159/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 13.11.2003, 2Z BR 159/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum