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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 13.06.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 35/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 35/00

Beschluss vom 13.06.2000


Leitsatz:Weist die Teilungserklärung ein Teileigentum als "Laden/Büro", "Ladenlokal mit Voll-/ Teilküche" und "Laden mit Bistro" aus, darf keine Gaststätte mit Öffnungszeiten über die Ladenzeiten hinaus betrieben werden, weil es auf die Bezeichnung "Laden" ankommt.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 15 Abs. 3,

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