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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 12.08.2003, Aktenzeichen: 1Z AR 88/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1Z AR 88/03

Beschluss vom 12.08.2003


Leitsatz:1. Zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts für die Klage aus Herstellergarantie gegen den ausländischen Hersteller eines vom inländischen Vertragshändler gekauften Kraftfahrzeugs.

2. Zur Bindungswirkung eines möglicherweise fehlerhaften Verweisungsbeschlusses, wenn die Verweisung im Einvernehmen der Parteien ergangen ist und dieses Einvernehmen nicht auf einer fehlerhaften Belehrung des verweisenden Gerichts beruht.
Rechtsgebiete:ZPO, EuGVVO
Vorschriften:ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, EuGVVO Art. 2 Abs. 1, EuGVVO Art. 5 Nr. 1, EuGVVO Art. 6 Nr. 1,
Verfahrensgang:AG Kronach - 2 C 652/02
AG Saarbrücken - 5 C 754/03

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