JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 12.05.2000, Aktenzeichen: 2 ObOWi 598/99
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Die Festlegung eigener Grenzwerte für die Alkoholkonzentration in der Atemluft in § 24 a Abs. 1 StVG und ihre Verknüpfung mit denselben Rechtsfolgen, die für die ihnen gegenübergestellten BAK-Grenzwerte bestimmt sind, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. 2. Das Analysegerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III mißt die AAK grundsätzlich zuverlässig; ein Sicherheitszuschlag ist weder den gemessenen Einzelwerten noch dem aus ihnen (ohne Aufrundung) zu errechnenden Mittelwert hinzuzufügen. 3. In sachlich-rechtlicher Hinsicht genügt in den Urteilsgründen die Mitteilung der Meßmethode, der beiden Einzelmeßwerte sowie des aus ihnen errechneten Mittelwertes. |
| Rechtsgebiete: | GG, StVG, StPO |
| Vorschriften: | GG Art. 3, GG Art. 100 Abs. 1, StVG § 24 a Abs. 1, StPO § 267 Abs. 1, |
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