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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 12.05.2000, Aktenzeichen: 2 ObOWi 598/99 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2 ObOWi 598/99

Beschluss vom 12.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Die Festlegung eigener Grenzwerte für die Alkoholkonzentration in der Atemluft in § 24 a Abs. 1 StVG und ihre Verknüpfung mit denselben Rechtsfolgen, die für die ihnen gegenübergestellten BAK-Grenzwerte bestimmt sind, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

2. Das Analysegerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III mißt die AAK grundsätzlich zuverlässig; ein Sicherheitszuschlag ist weder den gemessenen Einzelwerten noch dem aus ihnen (ohne Aufrundung) zu errechnenden Mittelwert hinzuzufügen.

3. In sachlich-rechtlicher Hinsicht genügt in den Urteilsgründen die Mitteilung der Meßmethode, der beiden Einzelmeßwerte sowie des aus ihnen errechneten Mittelwertes.
Rechtsgebiete:GG, StVG, StPO
Vorschriften:GG Art. 3, GG Art. 100 Abs. 1, StVG § 24 a Abs. 1, StPO § 267 Abs. 1,

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