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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 12/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 12/04

Beschluss vom 12.02.2004


Leitsatz:Ein dem Rechtsmittel der (sofortigen) weiteren Beschwerde unterliegender Beschluss des Landgerichts muss eine - wenn auch knappe - Sachverhaltsdarstellung enthalten, damit der Streitstoff auf Rechtsfehler überprüft werden kann. Dies gilt auch für isolierte Kostenbeschlüsse.
Rechtsgebiete:WEG, FGG
Vorschriften:WEG § 47, FGG § 20a Abs. 2, FGG § 25, FGG § 27 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Landshut 60 T 2705/03
AG Erding UR II 7/03

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