( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 110/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 110/03

Beschluss vom 12.02.2004


Leitsatz:1. Bezeichnet das Amtsgericht in einem gegen die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichteten Verfahren die Gesellschaft als Antragsgegnerin, so kann in der Rechtsmittelinstanz eine Berichtigung des Rubrums erfolgen, wenn die falsche Beteiligtenbezeichnung ersichtlich auf einem Versehen beruht.

2. Das Fehlen einer Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen in Verfahrensstandschaft wird geheilt, wenn die Wohnungseigentümer den Verwalter während des Verfahrens mit der Geltendmachung der Ansprüche beauftragen.

3. Enthält der Beschluss über die Bestellung des Verwalters Regelungen über die Verwaltervergütung, so ist der Verwaltungsbeirat nicht bevollmächtigt, im Verwaltervertrag Sondervergütungen zu vereinbaren.

4. Eine geltend gemachte Sondervergütung des Verwalters für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen ist keine Nebenforderung im Sinn des § 4 ZPO, sondern bei der Geschäftswertfestsetzung zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:BGB, WEG, ZPO
Vorschriften:BGB § 675, WEG § 26, WEG § 27, ZPO § 4, ZPO § 89, ZPO § 313,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 9935/02 vom 05.05.2003
AG München 482 UR II 310/02 WEG

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 110/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-12-02-2004-az-2z-br-11003

"BAYOBLG - 12.02.2004, 2Z BR 110/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN