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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 11.12.2000, Aktenzeichen: 4Z BR 21/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 4Z BR 21/00

Beschluss vom 11.12.2000


Leitsatz:Das Insolvenzverfahren ist nach § 311 InsO als vereinfachtes Insolvenzverfahren fortzuführen, wenn nur ein Gläubiger widerspricht und die fehlende Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan nicht ersetzt werden kann.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 7, InsO § 308, InsO § 309, InsO § 311,

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