JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 11.10.2001, Aktenzeichen: 3 ObOWi 68/2001
| Leitsatz: | Ein Betroffener kann im Rechtsbeschwerdeverfahren die Nichtzulassung einer Frage, die nicht er oder sein Verteidiger, sondern der Mitbetroffene bzw. dessen Verteidiger gestellt hat, jedenfalls nur dann zulässigerweise mit der Verfahrensrüge angreifen, wenn er vorträgt, inwiefern gleichlaufende Interessen bestanden und deshalb die Verteidigung des Beschwerdeführers durch die Zurückweisung der Frage überhaupt berührt worden ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Vorschriften: | StPO § 241 Abs. 1, StPO § 344 Abs. 2 Satz 2, OWiG § 71 Abs. 1, OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1, |
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