JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 11.04.2002, Aktenzeichen: 2Z BR 85/01
| Leitsatz: | 1. Der Verwalter muß bei größeren Instandsetzungsvorhaben regelmäßig Konkurrenzangebote einzuholen, selbst wenn ein nicht nur geringfügiger Folgeauftrag vergeben werden soll. 2. Zur Frage der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Wohnungseigentümer gegen ihren ehemaligen Verwalter, der umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an einer größeren Wohnanlage nicht am Stück sondern sukzessiv an ein einziges Unternehmen vergab und dadurch Kostensteigerungen verursachte. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG, HOAI, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 675, WEG § 27 Abs. 1, HOAI § 21, ZPO § 304, |
| Verfahrensgang: | LG München II 8 T 6071/99 AG Fürstenfeldbruck UR II 39/94 |
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