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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 10.07.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 99/02 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 99/02

Beschluss vom 10.07.2003


Leitsatz:1. Wenn ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten wird, ist der entlastete Verwalter auch dann am Verfahren zu beteiligen, wenn zwischenzeitlich ein neuer Verwalter bestellt ist. Die Beteiligung am Verfahren kann auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden und erfordert keine Zurückverweisung des Verfahrens, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich der frühere Verwalter aktiv an dem Verfahren in den Vorinstanzen beteiligt hätte.

2. Wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses rechtskräftig abgewiesen, ist damit über seine Wirksamkeit entschieden und er kann auch nicht als nichtig angesehen werden (Bestätigung von BayObLGZ 1980, 30/36 f.).

3. Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Schleswig ZMR 2002, 382).
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 3, WEG § 26, WEG § 43, WEG § 45,
Verfahrensgang:LG Passau - 2 T 142/00 vom 22.07.2002
AG Passau 1 UR 59/98

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