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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 10.07.2000, Aktenzeichen: 1Z BR 79/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1Z BR 79/00

Beschluss vom 10.07.2000


Leitsatz:Für ein berechtigtes Interesse, Nachlaßakten einzusehen, muß der Antragsteller glaubhaft machen, daß er als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als Vermächtnisnehmer in Betracht kommt
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 34,

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