JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 10.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 16/04
| Leitsatz: | Ein Eigentümerbeschluss, durch den ein Wohnungseigentümer verpflichtet wird, die von ihm vorgenommene Erweiterung einer Treppe zurückzubauen, ist wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit für ungültig zu erklären. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen den Wohnungseigentümern streitig ist, welches Ausmaß die Treppe ursprünglich hatte und ob sie erweitert wurde. Offen bleibt, ob die inhaltliche Unbestimmtheit zur Nichtigkeit des angefochtenen Eigentümerbeschlusses führt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 12054/03 vom 07.01.2004 AG München 482 UR II 221/03 vom 04.06.2003 |
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