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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 10.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 16/04 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 16/04

Beschluss vom 10.03.2004


Leitsatz:Ein Eigentümerbeschluss, durch den ein Wohnungseigentümer verpflichtet wird, die von ihm vorgenommene Erweiterung einer Treppe zurückzubauen, ist wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit für ungültig zu erklären. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zwischen den Wohnungseigentümern streitig ist, welches Ausmaß die Treppe ursprünglich hatte und ob sie erweitert wurde. Offen bleibt, ob die inhaltliche Unbestimmtheit zur Nichtigkeit des angefochtenen Eigentümerbeschlusses führt.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 12054/03 vom 07.01.2004
AG München 482 UR II 221/03 vom 04.06.2003

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