( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 09.10.2003, Aktenzeichen: 3Z AR 34/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z AR 34/03

Beschluss vom 09.10.2003


Leitsatz:Das Vormundschaftsgericht ist nicht daran gehindert, ein Betreuungsverfahren an das zuständige Gericht abzugeben, auch wenn die Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen bereits längere Zeit zurück liegt, und es auf Wunsch des der Abgabe widersprechenden Betreuers zunächst von der Herbeiführung einer Entscheidung über die Abgabe abgesehen hat.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 65a,
Verfahrensgang:AG München - 706 XVII 534/93

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 09.10.2003, Aktenzeichen: 3Z AR 34/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-09-10-2003-az-3z-ar-3403

"BAYOBLG - 09.10.2003, 3Z AR 34/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN