JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 09.08.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 230/00
| Leitsatz: | Verheimlicht eine Ehefrau bei der Heimaufnahme, daß sie die Ehefrau des Betreuten ist, so muß besonders sorgfältig geprüft werden, ob ihr der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1897 Abs. 4, |
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