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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 09.08.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 230/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 230/00

Beschluss vom 09.08.2000


Leitsatz:Verheimlicht eine Ehefrau bei der Heimaufnahme, daß sie die Ehefrau des Betreuten ist, so muß besonders sorgfältig geprüft werden, ob ihr der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen werden kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1897 Abs. 4,

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