JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 99/04
| Leitsatz: | Mit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung endet das Amt der Mitglieder, die zuvor gerichtlich bestellt worden sind und die durch die gewählten Personen ersetzt werden sollen , automatisch, unabhängig davon ob möglicherweise der Beschluss über die Wahl Mängel aufweist. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache kann deshalb nach dem Beschluss der Hauptversammlung wegen Erledigung der Hauptsache nicht mehr ergehen. |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Vorschriften: | AktG § 104, |
| Verfahrensgang: | LG München 17 HK T 5856/04 vom 27.04.2004 AG München |
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