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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 09.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 34/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 34/04

Beschluss vom 09.03.2004


Leitsatz:Überträgt der Veräußerer ein Grundstück auf den Erwerber, der mit Ausnahme eines Grundpfandrechts keine Belastungen übernimmt, und ist in einem mit "Auflassung, Grundbucherklärungen" überschriebenen Absatz der Urkunde nur die Eigentumsumschreibung beantragt, kann der Antrag des Notars auf Vollzug "der in der Urkunde enthaltenen Anträge" nicht als Antrag auf Umschreibung frei von den nicht übernommenen Belastungen ausgelegt werden (Abgrenzung zu BayObLG Rpfleger 1994, 58).
Rechtsgebiete:GBO
Vorschriften:GBO § 15,
Verfahrensgang:LG Augsburg 4 T 4826/03 vom 30.12.2003
AG Landsberg a. Lech vom 16.09.2003

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