JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 09.02.2005, Aktenzeichen: 2Z BR 223/04
| Leitsatz: | Bei einer Teilung nach § 8 WEG kann der Aufteilende, wenn er Alleineigentümer geblieben ist, ein von ihm begründetes Sondernutzungsrecht auch wieder aufheben. Die Aufhebung kann auch durch letztwillige Verfügung geschehen. Die erforderliche Außenwirkung tritt jedenfalls mit Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht ein. Die Eintragung der Begründung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch ist nur wegen ihrer Wirkung für und gegen Sonderrechtsnachfolger von Bedeutung. Für einen Gesamtrechtsnachfolger stellt sich nie ein Eintrittsproblem, da er kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten eintritt, vgl. § 1922 BGB für den Erben. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 1922, WEG § 10, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 15219/04 vom 29.11.2004 AG München 484 UR II 946/03 |
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