JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 08.12.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 80/04
| Leitsatz: | 1. § 25 Abs. 3 WEG kann wirksam dahingehend abbedungen werden, dass Beschlussfähigkeit vorliegt, wenn mehr als die Hälfte der Eigentumsanteile vertreten ist. 2. Ein Beschluss, durch den der Verwalter unter Befreiung von § 181 BGB ermächtigt wird, die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie einen Rechtsanwalt mit der Interessenwahrnehmung der Wohnungseigentümer zu beauftragen, entspricht grundsätzlich auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verwalter das Mandat sich selbst in seiner Funktion als Rechtsanwalt erteilt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 3, WEG § 25, WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5, |
| Verfahrensgang: | LG Kempten (Allgäu) 42 T 995/03 vom 08.03.2004 AG Kempten (Allgäu) 5 UR II 24/02 |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 08.12.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 80/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAYOBLG - 08.12.2004, 2Z BR 80/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum