JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 08.12.2003, Aktenzeichen: 3 ObOWi 93/03
| Leitsatz: | Ein Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann im Sinn von § 1 Abs. 1 LadSchlG liegt auch dann vor, wenn die Waren zwar zur Miete ("Leihe") gegen Hinterlegung des Kaufpreises als "Kaution" angeboten werden, tatsächlich aber dem Kunden gegen Zahlung der "Kaution" übereignet werden sollen. |
| Rechtsgebiete: | LadSchlG |
| Vorschriften: | LadSchlG § 1 Abs. 1, LadSchlG § 3, |
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